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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 42/96
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 182 Abs. 1
Schlagwörter Änderung, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Ablaufhemmung, Bindung
Rechtsfrage: Durfte das Finanzamt geänderte Grundlagenbescheide, deren Änderungen sich nicht auf die festgestellten Einkünfte und Einheitswertanteile des Klägers auswirkten, zum Anlaß nehmen und nunmehr in geänderten Folgebescheiden die wegen versäumter Jahresfrist (§ 171 Abs.10 AO 1977) bereits einmal zurückgenommene Auswertung früherer Grundlagenbescheide erneut vornehmen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 14.12.1995
Vorinstanz/AZ: 10 K 44/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2000
Erledigungs-Az: X R 42/96
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 10 39