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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 37/19 (BFH)
§§: AO § 122 Abs. 5, VwZG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, VwZG § 9
Schlagwörter Bekanntgabe, Steuerbescheid, Schweiz, Öffentliche Zustellung
Rechtsfrage: Ist Art. 28 Abs. 6 Satz 1 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom 25.1.1988 i.d.F. des Protokolls vom 27.5.2010 dahin auszulegen, dass diese Vorschrift nicht die Zustellung von Schriftstücken gemäß Art. 17 Abs. 3 des Übereinkommens umfasst? Durfte daher ab dem 1.1.2017 ein Steuerbescheid unmittelbar durch die Post an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen zugestellt werden und war damit ab diesem Zeitpunkt eine öffentliche Zustellung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VwZG nicht mehr zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.10.2019
Vorinstanz/AZ: 10 K 963/18 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 17 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.03.2022
Erledigungs-Az: VI R 37/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 13 99