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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 57/00 |
§§: | KStG § 8 Abs 3 S 2 |
Schlagwörter | Organschaft, Umlage, Gewerbesteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Kann eine GmbH als Organgesellschaft die Umlage der Gewerbesteuerbelastung des Organträgers nur bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Steuerbeträge als Betriebsausgaben absetzen, so dass es sich bei den übersteigenden Beträgen um verdeckte Gewinnausschüttungen handelt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.04.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2707/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 55 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2001 |
Erledigungs-Az: | I R 57/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 06 28 |