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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 32/02 |
§§: | EStG § 18 Abs. 3, EStG § 16, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Teilbetrieb, Teilbetriebsveräußerung, Tanzschule, Tanzlehrer, Tanzsporttrainer |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei dem Verkauf einer Tanzschule um die Veräußerung eines selbständigen Teils des Vermögens, das der selbständigen Arbeit dient, wenn der Steuerpflichtige neben der -bisherigen- Tätigkeit als Tanzlehrer auch als Tanzsporttrainer tätig ist und die Tanzsporttrainertätigkeit nach Veräußerung der Tanzschule weiter ausübt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.04.2002 |
Vorinstanz/AZ: | I 110/01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 32/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 03 99 |