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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 110/96
§§: GewStG § 2 Abs. 1, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 4
Schlagwörter Zurechnung, Gewerbeertrag, Treuhänder, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Gewerbesteuerpflicht der Klägerin als Konzessionsinhaberin eines Spielkasinos oder war der Gewerbeertrag ihrem Lebensgefährten als eigentlichem Inhaber und Betreiber zuzurechnen (Treuhandverhältnis)? Konnte sich die Klägerin auf diesen erst während des Klageverfahrens vorgebrachten Sachverhalt noch berufen oder standen dem die Grundsätze von Treu und Glauben entgegen? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.12.1995
Vorinstanz/AZ: 2 K 116/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.1998
Erledigungs-Az: X R 110/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 53 68