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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 2/96 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 3 S. 2, EStG § 10 e Abs. 1, EStG § 10 e Abs. 2 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Teilentgeltlicher Erwerb, Herstellungskosten, Aufteilung, Ausbau |
Rechtsfrage: | Nur teilweise oder volle Einbeziehung nachträglicher Herstellungskosten (hier: Kellerausbau) in die Bemessungsgrundlage nach § 10 e EStG bei teilentgeltichem Erwerb. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.09.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4785/92 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.02.1999 |
Erledigungs-Az: | X R 2/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 59 51 |