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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-620/11 (EuG)
§§: AEUV Art. 107, KStG 2002 § 8 c Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Sanierungsklausel, Kapitalgesellschaft, Körperschaftsteuer, Beihilfe
Rechtsfrage: Ist der Beschluss der Europäischen Kommission vom 26.1.2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/2009 und NN 5/2010) "KStG, Sanierungsklausel", Aktenzeichen K(2011) 275 nichtig?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2012 Nr. C 39 S. 18
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 04.02.2016
Erledigungs-Az: Rs T-620/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 09 63