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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 33/15 (BFH) |
| §§: | EStG § 70, EStG § 72 Abs. 1, EStG § 68 Abs. 1 Satz 1, AO § 169 Abs. 2 Satz 2 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Zuständigkeit, Wechsel, Aufhebung, Mitwirkungspflicht, Festsetzungsverjährung |
| Rechtsfrage: | Ergibt sich bei einem sachlichen Zuständigkeitswechsel (beispielsweise wenn ein Kindergeldberechtigter von einem Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft zu einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst wechselt) die Befugnis zur Aufhebung der rechtswidrigen Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des gezahlten Kindergeldes aus § 70 Abs. 2 EStG? - Das Verfahren wurde vom III. Senat zuständigkeitshalber übernommen (vorheriges VI R 46/15). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 17.06.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 213/14 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1818 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 22 18 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 06.04.2017 |
| Erledigungs-Az: | III R 33/15 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 14 50 |