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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 33/17 (BFH) |
§§: | KN Unterpos. 2924 2998 |
Schlagwörter | Einreihung, Tarifierung, Zolltarif |
Rechtsfrage: | Ist für Iopamidol (Rohstoff für die Herstellung von Röntgenkontrastmitteln) der CASatz Nr. 601.01.1970 ebenso wie für Substanzen der CASatz Nr. 605.12.2882 (ab der Jahr 2014 CASatz Nr. 601.01.1970) Zollfreiheit zu gewähren? - Ist der Anhang 3 der KN 2012 - 2014 nicht eindeutig und damit auslegungsbedürftig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 08.09.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 628/16 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 04 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.05.2019 |
Erledigungs-Az: | VII R 33/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 12 29 |