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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 6/20 (BFH)
§§: UStG § 2 Abs. 1 Satz 2, UStG § 4 Nr. 26, RL 2006/112/EG Art. 9
Schlagwörter Unternehmer, Unternehmereigenschaft, Verwaltungsratsvorsitzender, Selbständigkeit, Psychotherapeut, Umsatzsteuerbefreiung, EG, EU
Rechtsfrage: 1. Stellt die Nebentätigkeit als Verwaltungsratsvorsitzender eines berufsständischen Versorgungswerks eines (alleinigen) Betreibers einer Psychotherapie-Praxis eine unternehmerische Tätigkeit sowohl im Sinne des innerstaatlichen Rechts (§ 2 UStG) als auch im Sinne der unionsrechtlichen Regelungen (Art. 9 MwStSystRL) dar? - 2. Falls die Unternehmereigenschaft zu bejahen ist: Unterliegen die Erlöse aus der Tätigkeit als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.11.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 282/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 05 84
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision