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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 6/16 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Eintrittsgeld, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Kann auf Eintrittsgelder, die für den Einlass in einen Freizeitpark entrichtet wurden, ganz oder teilweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.09.2015
Vorinstanz/AZ: 14 K 4220/12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.08.2018
Erledigungs-Az: V R 6/16
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren V R 6/16 ruht gemäß Beschluss vom 31.5.2017 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-463/16 Stadion Amsterdam. -- Mit Urteil vom 18.1.2018 entschied der EuGH über das Verfahren Rs C-463/16 Stadion Amsterdam. Der Streitfall V R 6/16 wurde daher wieder aufgenommen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 15 75