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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 3/09 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 24 Nr. 1 |
Schlagwörter | Abfindung, Teilabfindung |
Rechtsfrage: | Abfindung für Arbeitszeitreduzierung: Unterliegt der für die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 19,25 Stunden an den Kläger gezahlte einmalige Abfindungsbetrag in Höhe von 17459 EUR der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 oder § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1839/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 10 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 3/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 34 35 |