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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 24/22 (BFH)
§§: EStG § 94, EStG § 95, EStG § 93
Schlagwörter Altersvorsorgezulage, Rückforderung, Schweiz, schädliche Verwendung
Rechtsfrage: Rückforderung von Altersvorsorgevergünstigungen gemäß § 94 Abs. 2 EStG: Ist § 95 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch dann anzuwenden, wenn der Zulagenberechtigte seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt? Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Abfindung des Altersvorsorgevertrags als Kleinbetragsrenten vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 25.10.2022
Vorinstanz/AZ: 15 K 15117/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 03 14