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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 19/17 (BFH)
§§: EStG § 35 a Abs. 2 Satz 2 Alt 2, EStG § 35 a Abs. 4
Schlagwörter Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushalt, Heimunterbringung, Eltern, Anspruchsberechtigung
Rechtsfrage: Setzt die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung gemäß § 35 a Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 EStG für Aufwendungen wegen der Unterbringung eines Elternteils des Steuerpflichtigen in einem Pflegeheim einen eigenen Haushalt der gepflegten Person in dem Heim voraus? (Kann die Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 EStG von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, der nicht gepflegt wird, aber für die Betreuungsleistungen aufkommt?) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.02.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 400/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 09 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.04.2019
Erledigungs-Az: VI R 19/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 42