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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 17/17 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a
Schlagwörter Erste Tätigkeitsstätte, Flugzeugführer, Flughafen, Zuordnung
Rechtsfrage: Ist der Stationierungs- oder Heimatflughafen, der einem Flugzeugführer bzw. einer Flugbegleiterin von dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag unbefristet zugewiesen wird und an dem diese ihre Einsätze regelmäßig beginnen und beenden (einschließlich vor- und nachbereitender Tätigkeiten), erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.02.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 1824/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 823
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 09 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2019
Erledigungs-Az: VI R 17/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 10 21