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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 20/13 (BFH) |
| §§: | UStG § 10 Abs. 4, UStG § 3 Abs. 1 b Nr. 1 |
| Schlagwörter | Bemessungsgrundlage, Entnahme |
| Rechtsfrage: | Mit welcher Bemessungsgrundlage ist die Entnahme gemäß § 3 Abs. 1 b Nr. 1 UStG 1999 eines objektiv wertlosen Wirtschaftsgutes umsatzsteuerrechtlich anzusetzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
| Vorinstanz/Datum: | 22.11.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1497/06 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 505 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 12 65 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.05.2014 |
| Erledigungs-Az: | V R 20/13 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 23 85 |