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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 59/04 |
§§: | EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Passive Rechnungsabgrenzung, Ertrag, Franchising, Anzahlung |
Rechtsfrage: | Können die am Ende eines Wirtschaftsjahres nicht verbrauchten Beträge, die ein Franchisegeber von seinen Franchisenehmern zur Finanzierung gemeinsamer, überregionaler Werbemaßnahmen erhält, bei diesem als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert werden bzw. sind diese Beträge als Anzahlungen für künftige Werbeleistungen des Franchisegebers zu passivieren oder müssen die jährlich verbleibenden Beträge gewinnerhöhend erfasst werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 6438/03 G, F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 27 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2007 |
Erledigungs-Az: | X R 59/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 08 29 |