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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 21/21 |
§§: | ErbStG § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, BewG § 151 |
Schlagwörter | Sonderbetriebsvermögen, Betriebsvermögen, Gesonderte Feststellung |
Rechtsfrage: | Verwaltungsvermögen gem. § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG a.F.: Zählt ein sich im Sonderbetriebsvermögen befindendes Grundstück zum Verwaltungsvermögen nach § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG a.F.? Liegt eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit vor, auch wenn die Vermietung des streitgegenständlichen Grundstücks sowie die Lagerbewirtschaftung in zwei einzelnen Verträgen erfolgt ist, oder liegt mit der Vermietung eine schädliche Nutzungsüberlassung an einen weiteren Dritten vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1429/17 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2023 |
Erledigungs-Az: | II R 21/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 16 78 |