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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 27/20 (BFH) |
§§: | KraftStG § 3 Nr. 5 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Steuerbefreiung, Krankentransport |
Rechtsfrage: | Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankentransportfahrzeuge: Führt jede medizinisch verordnete Behandlungsmaßnahme ohne weitere Einschränkungen zu einer "gewissen Dringlichkeit" der Beförderung im Sinne der zu § 3 Nr. 5 KraftStG ergangenen BFH-Rechtsprechung, oder ist eine solche bei Verordnungen, die für einen längeren Zeitraum Gültigkeit haben oder die bereits mehrere Wochen vor Inanspruchnahme der Beförderung ausgestellt worden sind, nicht (mehr) gegeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 29.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3607/17 Kfz |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 00 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.12.2022 |
Erledigungs-Az: | IV R 27/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - isolierte Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 02 62 |