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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 20/13 (BFH) | 
| §§: | UStG § 10 Abs. 4, UStG § 3 Abs. 1 b Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Bemessungsgrundlage, Entnahme | 
| Rechtsfrage: | Mit welcher Bemessungsgrundlage ist die Entnahme gemäß § 3 Abs. 1 b Nr. 1 UStG 1999 eines objektiv wertlosen Wirtschaftsgutes umsatzsteuerrechtlich anzusetzen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.11.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1497/06 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 505 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 12 65 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 21.05.2014 | 
| Erledigungs-Az: | V R 20/13 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 23 85 |