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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-301/20 (EuG) |
§§: | DVO (EU) 2020/492 |
Schlagwörter | EG, EU, Antidumpingzoll, Einfuhr, Glasfasern, China, Ägypten, Nichtigkeit, Normalwert |
Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - die Durchführungsverordnung (EU) 2020/492 der Kommission vom 1.4.2020 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle betreffend die Einfuhren bestimmter gewebter und/oder genähter Erzeugnisse aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China und Ägypten für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerinnen betrifft; - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 247 S. 30 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 01.03.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs T-301/20 |