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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 9/23 (BFH) |
§§: | VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 181 a, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 31, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 220, UStG § 21 Abs. 2, RL 2006/112/EG Art. 143 Abs. 1 Buchst. d |
Schlagwörter | Nacherhebung, Einfuhrabgaben, Zollwert |
Rechtsfrage: | Nacherhebung von Einfuhrabgaben: 1. Kann eine Spedition im Rahmen eines Nacherhebungsverfahrens mangels wirksamer Vollmachten sowie falscher Angaben über die Abnehmer als Zoll- und EUSt-Schuldnerin in Anspruch genommen werden? - 2. Welche Voraussetzungen bzgl. Festsetzungsfrist, Einholung weiterer Auskünfte und Begründung der Zweifel beinhaltet das Auskunftsverlangen nach § 181 a Abs. 2 ZK-DVO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.11.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1158/20 |