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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 107/99
§§: EStG § 62 Abs 1 Nr 1, EStG § 63, AO 1977 § 8
Schlagwörter Kindergeld, Wohnsitz, Auslandsaufenthalt, Studium
Rechtsfrage: Kann allein aus der langen Dauer (ca. 7 Jahre) eines Schul- und Studienaufenthalts des Kindes im Herkunftsland seiner ausländischen Eltern auf die Aufgabe des Wohnsitzes im Inland geschlossen werden oder spricht der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern und des Kindes für das Beibehalten seines Wohnsitzes in Deutschland und damit auch für ein nur vorübergehendes auswärtiges Aufhalten zu Ausbildungszwecken wie bei deutschstämmigen Kindern? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.04.1999
Vorinstanz/AZ: VI 621/96 Ki
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 985
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2000
Erledigungs-Az: VI R 107/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 04 91