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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 39/05
§§: ErbStG § 5 Abs. 1, ErbStG § 3, BGB § 1371 Abs. 2
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Zugewinngemeinschaft, Tod eines Ehegatten, Zugewinnausgleich, Kaufkraftschwund
Rechtsfrage: Indexierung des Anfangsvermögens beim fiktiven Zugewinnausgleich: Ist bei der Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung, die der überlebende Ehegatte als Ausgleichsforderung (§ 5 Abs. 1 ErbStG) geltend machen könnte und die nicht als Erwerb i.S. des § 3 ErbStG gilt, das Anfangsvermögen der Ehegatten um den zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftschwund zu erhöhen (Indexierung), was zur Schmälerung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung und damit zu einer höheren Erbschaftsteuer führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.07.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 2838/03 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.06.2007
Erledigungs-Az: II R 39/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 31 14