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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 70/12 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Aufteilung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem Scheidungsverbundverfahren angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für die Regelung des nachehelichen Unterhalts als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 75/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 523 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 08 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 70/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 70/12 ist durch Beschluss vom 27.5.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 70/12 wurde mit Beschluss vom 16.9.2015 wieder aufgenommen. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 09 77 |