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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 10/22 (BFH) |
§§: | EStG § 15 a Abs. 3 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Negatives Kapitalkonto, Entnahme, Einlageminderung |
Rechtsfrage: | Ist der aus einer Einlage eines Kommanditisten resultierende ausgleichs- oder abzugsfähige Verlust im Sinne des § 15 a EStG um in Vorjahren getätigte Mehrentnahmen zu mindern und der verrechenbare Verlust entsprechend zu erhöhen, soweit eine nach § 15 a Abs. 3 Satz 1 EStG vorzunehmende Gewinnzurechnung gemäß § 15 a Abs. 3 Satz 2 EStG unterblieben ist (Rückführung von Mehrentnahmen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.04.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 141/20 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 10 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.10.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 10/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 17 49 |