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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 19/18 (BFH) |
§§: | InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 1, AO § 268, EStG § 26 b, AO § 174 Abs. 3 |
Schlagwörter | Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Insolvenzmasse, Gesamtschuldner, Zusammenveranlagung, Widerstreitende Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Wie ist bei der Insolvenz eines Ehegatten im Fall der Zusammenveranlagung die Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners auf dessen insolvenzrechtliche Vermögensbereiche aufzuteilen? Sind die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit des Insolvenzschuldners der Insolvenzmasse oder dem insolvenzfreien Vermögen zuzuordnen? War eine Änderung des an den Insolvenzverwalter bekanntgegebenen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 3 AO möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 28.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3343/13 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 10 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.10.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 19/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 02 85 |