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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 55/14 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, GG |
Schlagwörter | Werbungskosten, Veranlassungszusammenhang, Gesellschaft, Darlehen, Bürgschaft, Verwandtschaftsverhältnis, Nettoprinzip |
Rechtsfrage: | Reicht allein die Tatsache aus, dass ein angestellter Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (Arbeitnehmer) mit dem alleinigen Gesellschafter dieser Gesellschaft (Arbeitgeber) in einem Verwandtschaftsverhältnis steht, um Aufwendungen des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Bürgschaft und einem Darlehen sowie die Zahlung diverser Rechnungen zugunsten des Arbeitgebers als privat und nicht beruflich veranlasst anzusehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6267/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 33 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 55/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 22 62 |