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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 33/20 (BFH)
§§: EStG § 68, AO § 227, AO § 16, FVG § 5 Abs. 1 Nr. 11, AO § 127
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Erlass, Zuständigkeit, Mitwirkungspflicht
Rechtsfrage: 1. Ist dem Kläger die Kindergeldrückforderung zu erlassen, obwohl er seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist? - 2. Fehlte dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Befugnis, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen der "Regionalen Inkasso Services" bei der Familienkasse Nordrhein-Westfalen durch Ermächtigungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG zu zentralisieren? Ist die Entscheidung der unzuständigen Behörde deshalb aufzuheben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 20.09.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 5255/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 13 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.04.2022
Erledigungs-Az: III R 33/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 10 52