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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 37/13 (BFH)
§§: ErbStG § 27 Abs. 1 Satz 1, AEUV Art. 63, AEUV Art. 65, EGVtr Art. 56, EGVtr Art. 58
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Vorerwerb, Steuerermäßigung, Gemeinschaftsrecht, Gleichbehandlung, Kapitalverkehrsfreiheit, EG, EU
Rechtsfrage: In Österreich besteuerter Vorerwerb: Anwendbarkeit von § 27 ErbStG: Ist Voraussetzung für eine Steuerermäßigung nach § 27 Abs. 1 ErbStG, dass der vorherige Erbfall dem deutschen Erbschaftsteuerrecht unterlegen hat? Verstößt eine Beschränkung des Anwendungsbereichs gegen Europarecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.07.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 608/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2016
Erledigungs-Az: II R 37/13
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 20.1.2015 II R 37/13 (= SIS 15 04 06) - Das Verfahren II R 37/13 ist durch Beschluss vom 20.1.2015 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-123/15 ausgesetzt. -- Das Verfahren II R 37/13 wird aufgrund des EuGH-Urteils vom 30.0.2016 Rs C-123/15 wieder aufgenommen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 99