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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 38/04 |
§§: | EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, BGB § 839 |
Schlagwörter | Entschädigung, Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Zwang |
Rechtsfrage: | 1. Qualifizierung der durch einen Vergleich im Jahr 1994 vereinbarten Ablösung des Schadensersatzanspruchs ab 1. Januar 1988 gegen den Arbeitgeber, der einen Arbeitgeberwechsel und damit zusätzliche Einnahmen verhinderte, als Entschädigung? - 2. Liegen außerordentliche tarifbegünstigte Einkünfte (Zusammenballung?) hinsichtlich der Ablösezahlung laut Vergleich vor (vgl. 1), wenn neben der Einmalzahlung in früheren Veranlagungszeiträumen Schadensersatzzahlungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen geleistet wurden? - 3. Steht der Tarifbegünstigung für die Ablösezahlung eine fehlende Zwangslage des Klägers zum Abschluss des Vergleichs entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 02.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 735/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 32 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.09.2006 |
Erledigungs-Az: | XI R 38/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 06 66 |