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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 57/00
§§: KStG § 8 Abs 3 S 2
Schlagwörter Organschaft, Umlage, Gewerbesteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Kann eine GmbH als Organgesellschaft die Umlage der Gewerbesteuerbelastung des Organträgers nur bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Steuerbeträge als Betriebsausgaben absetzen, so dass es sich bei den übersteigenden Beträgen um verdeckte Gewinnausschüttungen handelt? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.04.2000
Vorinstanz/AZ: 13 K 2707/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2001
Erledigungs-Az: I R 57/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 06 28