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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 18/18 (BFH) |
§§: | AO § 235, AO § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, AO § 370 Abs. 1, EStG § 37 Abs. 3 Satz 3 |
Schlagwörter | Hinterziehungszinsen, Vorauszahlung, Jahressteuerbescheid, Festsetzungsfrist, Zinslauf |
Rechtsfrage: | Ist eine Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf zu niedrig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen möglich, wenn für dieselben Zeiträume bereits Hinterziehungszinsen betreffend verkürzter Einkommensteuer festgesetzt wurden, und wie haben in diesen Fällen die Bestimmung der Festsetzungsfrist und die Ermittlung des Zinslaufs zu erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 09.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3586/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 11 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.09.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 18/18 |
Erledigungs-Vermerk: | zum Teil Revision unbegründet - zum Teil Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 19 63 |