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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 68/18 (BFH) |
§§: | GewStG § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Freibetrag, Atypische stille Gesellschaft |
Rechtsfrage: | Ist einer GmbH, die im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter aufnimmt, der für Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 Euro für Zeiträume vor der Aufnahme nicht zu gewähren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 4079/16 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 19 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2020 |
Erledigungs-Az: | III R 68/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 03 18 |