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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 4/14 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Vorschuss, Darlehen, Abgrenzung, Betriebseinnahme, Einnahmeüberschussrechnung
Rechtsfrage: Sind die von einem Musikverlag an einen Musikproduzenten geleisteten Zahlungen als Vorschuss auf noch zu bewirkende Gegenleistungen und damit als Betriebseinnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung zu qualifizieren oder als Vorfinanzierung von späteren Geldzuflüssen, die der Musikproduzent als Wahrnehmungsberechtigter von Seiten seiner musikalischen Verwertungsgesellschaft zu erwarten und an den Musikverlag abgetreten hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 24.10.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 4311/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 20 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.08.2016
Erledigungs-Az: VIII R 4/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 28 01