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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 28/97 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Vermögensverlust, Rückumzug, Einfamilienhaus |
Rechtsfrage: | Sind Vermögensverluste im Rahmen der beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung abziehbar, die dem Arbeitnehmer durch den Verkauf seines kurze Zeit vorher am Beschäftigungsort erworbenen Einfamilienhauses entstanden sind, nachdem die ursprünglich auf Jahre angeordnete Versetzung vom Arbeitgeber überraschend rückgängig gemacht worden ist? - Rev. des FA: Ist der auf dem An- und Verkauf des als Arbeitszimmer vorgesehenen Teils des Hauses beruhende Verlust abziehbar? - Rev. des Kl.: Zur Begrenzung der "notwendigen" Unterkunftskosten am Beschäftigungsort auf die üblichen Kosten einer Mietwohnung? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 6098/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 28/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 11 44 |