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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 155/99
§§: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
Schlagwörter Pkw-Überlassung, Zuzahlung, Sonderausstattung, Kosten der Lebensführung
Rechtsfrage: Sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers für die von ihm gewünschte Sonderausstattung des von seinem Arbeitgeber für Dienst- und Privatfahrten gestellten (geleasten) Fahrzeugs analog den Mietvorauszahlungen sofort als Werbungskosten abziehbar? Ist die Zuzahlung im Verhältnis privat/berufliche Fahrten aufzuteilen oder in voller Höhe den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung zuzurechnen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.09.1999
Vorinstanz/AZ: I 331/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 44 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.02.2002
Erledigungs-Az: VI R 155/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet