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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 55/14 (BFH) |
§§: | UStG § 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. h |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Gemeinnützigkeit, Einrichtung, Sozialarbeit, Jugendhilfe, EG, EU |
Rechtsfrage: | 1. Unterliegen die im Jahr 2007 erzielten Umsätze einer lediglich über eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügenden GmbH, die für eine als Trägerin der freien Jugendhilfe nach § 75 i.V.m. § 45 SGB VIII anerkannte GbR tätig wird, der Umsatzsteuer? - 2. Kann die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung im Sinne des § 45 SGB VIII nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung und Funktion einer staatlichen Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter gleichgesetzt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2056/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 164 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.04.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 55/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 10 17 |