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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 37/99 |
§§: | AO 1977 § 129, AO 1977 § 171 Abs. 2, AO 1977 § 171 Abs. 4, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Änderung, Folgebescheid, Offenbare Unrichtigkeit, Verjährung |
Rechtsfrage: | Unzulässige Änderung eines Folgebescheids wegen eingetretener Festsetzungsverjährung? Keine offenbare Unrichtigkeit bei Übersehen von Beteiligungseinkünften aus geänderten Grundlagenbescheiden; mögliche Änderung nur über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977? Divergenz zum BFH-Urteil III R 64/89 (BStBl II 1992, 52)? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 31.03.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 64/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.07.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 37/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 46 52 |