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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 33/18 (BFH)
§§: KStG § 14 Abs. 1
Schlagwörter Organschaft, Gewinnabführung, Atypische stille Beteiligung
Rechtsfrage: Ist auch dann von der Abführung des gesamten Gewinns i.S. des § 14 KStG auszugehen, wenn außerhalb der Organschaft stehende Personen am Gewinn der Organgesellschaft als atypisch stille Gesellschafter beteiligt sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 05.09.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 396/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 07 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.2020
Erledigungs-Az: I R 33/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 07 26