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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 28/15 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, InsO § 144 Abs. 1 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Organträger, Haftung |
Rechtsfrage: | Muss im Abrechnungsverfahren zwischen Organträger (der als Haftender für Steuerschulden der Organgesellschaft in Anspruch genommen wurde) und Finanzamt (FA) überprüft werden, ob die Anfechtung des Sachwalters und späteren Insolvenzverwalters der Organgesellschaft gemäß § 133 Abs. 1 InsO gegenüber dem FA und dessen daraufhin erfolgte Zahlung rechtmäßig waren? - Besteht eine Divergenz zwischen der Rechtsprechung des BFH (VII R 16/13) und des BGH (IX ZR 2/11) hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 130, 131 InsO bei Zahlungen der Organgesellschaft auf Steuerschulden des Organträgers? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.09.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 195/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 175 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 03 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2018 |
Erledigungs-Az: | VII R 28/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |