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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 29/19 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c, BewG § 2 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Wirtschaftliche Einheit |
Rechtsfrage: | Umfang des Familienheims für Zwecke der Erbschaftsteuerbefreiung - Umfang der Wirtschaftlichen Einheit: Ist Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung für ein Familienwohnheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG, dass es sich um ein bebautes Grundstück handelt? Kann zur wirtschaftlichen Einheit "Familienheim" auch ein Garten gehören, der in einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Familienheim steht, aber eine andere Flurnummer trägt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2568/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 01 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2021 |
Erledigungs-Az: | II R 29/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 12 87 |