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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 43/10 (BFH) |
| §§: | EStG § 33 |
| Schlagwörter | Künstliche Befruchtung, außergewöhnliche Belastung |
| Rechtsfrage: | Künstliche Befruchtung: Sind Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung (Befruchtung mit Fremdsamen bei Vorliegen der Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes) als außergewöhnliche Belastung abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 05.05.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 231/07 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 91 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.12.2010 |
| Erledigungs-Az: | VI R 43/10 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 05 55 |