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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-429/07 (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 1/2003 Art. 15 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, Betriebsausgabe, Wettbewerbsrecht, Geldbuße
Rechtsfrage: Ist die Kommission gemäß Art. 15 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 1/2003 befugt, aus eigener Initiative schriftlich in einem Verfahren Stellung zu nehmen, in dem es darum geht, ob eine Geldbuße, die die Kommission wegen Zuwiderhandlung gegen das europäische Wettbewerbsrecht gegen die X KG verhängt hat und die (teilweise) auf die Betroffene abgewälzt worden ist, von dem (steuerlichen) Gewinn, den die Betroffene 2002 erzielt hat, abgezogen werden kann.
Vorinstanz: Gerechtshof Amsterdam (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 297 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.06.2009
Erledigungs-Az: Rs C-429/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 21 07