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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 77/12 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, LStDV § 1, EStG § 42 d, AO § 162
Schlagwörter Arbeitnehmer, Telefoninterviewer, Schätzung, Haftungsschuld, Aufteilungsmethode
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen sind Telefoninterviewer als Arbeitnehmer anzusehen? - Ist eine Schätzung der Höhe der Lohnsteuer-Haftungsschuld anhand prozentualer Aufteilung ordnungsgemäß, wenn der Prüfungszeitraum so lange zurückliegt, dass die Besteuerungsgrundlagen nicht mehr ermittelt werden können? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.03.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 476/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1650
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.06.2015
Erledigungs-Az: VI R 77/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 21 20