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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 48/12 (BFH) | 
| §§: | EStG § 3 b | 
| Schlagwörter | Grenzgänger, Steuerfreiheit, Pauschale, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Nachweis, Arbeitnehmerfreizügigkeit | 
| Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen sind von einem ausländischen Arbeitgeber als pauschale Vergütung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit feste monatlich gezahlte Lohnbestandteile eines Grenzgängers nach § 3 b EStG steuerfrei (insbesondere Verhältnis des Freizügigkeitsabkommens zum nationalen Steuerrecht bei einem Arbeitnehmer und dessen Auswirkungen auf Nachweispflichten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 20.06.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 4685/09 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1822 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 03 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 24.09.2013 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 48/12 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 03 96 |