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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 56/14 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 2, AO § 174 Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Zeitlicher Zusammenhang, Drei-Objekt-Grenze, Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Hat der Kläger mit dem An- und Verkauf von Immobilien in den Jahren 1996 bis 2002 einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben und durfte das Finanzamt die bereits bestandskräftige Festsetzung seiner Einkommensteuer für 1999 unter den Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO ändern sowie die bei der Veräußerung zweier Grundstücke erzielten Gewinne dabei als gewerbliche Einkünfte erfassen? (Qualifikation des Begriffs des "eigenständigen Objektes" i.S. der Drei-Objekt-Grenze und des Merkmals des "Fünf-Jahres-Zeitraums"; Verfahrensmängel: Vorweggenommene Beweiswürdigung, fehlerhafte Auslegung des Tatbestandsmerkmals "irrige Beurteilung eines Sachverhalts"). - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 17.09.2013
Vorinstanz/AZ: 11 K 1355/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 14 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.07.2016
Erledigungs-Az: X R 56-57/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 61