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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 45/01 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 1 Satz 6, EStG § 10 e Abs. 2, EStG § 10 e Abs. 6 a, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Wirtschaftliches Eigentum, Miteigentum, Ausbau |
Rechtsfrage: | Umfang der Abzugsbeträge nach § 10 e Abs. 2 und 6 a EStG bei zivilrechtlichem Miteigentum an einem Ausbau: Wird bei Miteigentum an einem Zweifamilienhaus derjenige Miteigentümer, der einen Ausbau der von ihm allein genutzten Wohnung vornimmt und finanziert, deshalb wirtschaftlicher Alleineigentümer dieser von ihm neu geschaffenen Wohnfläche, weil die Miteigentümer zuvor die jeweils alleinige Nutzung der einzelnen Wohnungen vereinbart haben? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1941/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1368 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.07.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 45/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 49 67 |