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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 9/19 (BFH)
§§: KStG § 4 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Betrieb gewerblicher Art, Steuerlicher Querverbund, Müllverbrennung
Rechtsfrage: 1. Ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer Müllverbrennungsanlage beteiligt, die in der Rechtsform einer Personengesellschaft betrieben wird, können dann der Bereich der Abfallbeseitigung und der Bereich der Energiegewinnung durch Verwertung der Verbrennungsenergie eigenständige Betriebe gewerblicher Art darstellen? - 2. Ist durch die gesellschaftsrechtliche Struktur eine Zusammenfassung dieser Betriebe im steuerlichen Querverbund - bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - möglich? - 3. Ist eine solche Zusammenfassung erfolgt, kommt dann eine anderweitige Zusammenfassung nur eines der Betriebe mit einem weiteren Betrieb gewerblicher Art über diese gesellschaftsrechtliche Struktur hinweg im Nachhinein nicht mehr in Betracht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.01.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 116/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 12 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.01.2023
Erledigungs-Az: I R 9/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 08 60