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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 41/07 (BFH)
§§: EStG § 16, EStG § 34, GewStG § 5, GewStG § 7
Schlagwörter Veräußerung, Geschäftsbereich, Gewinn, Gewerbesteuerpflicht, Gewerbliche Prägung
Rechtsfrage: Ist die Veräußerung eines Geschäftsbereichs bei einer GmbH & Co. KG eine einkommensteuerlich begünstigte (Teil-)Betriebsveräußerung, die zur Einstellung der gewerblichen Tätigkeit und zur Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns führt, wenn im Anschluss an den Veräußerungsvorgang aufgrund der Zurückbehaltung und Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen (Grundstücke) eine vermögensverwaltende (gewerblich geprägte) Tätigkeit der GmbH & Co. KG vorliegt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.03.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 216/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1799
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 33 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.03.2010
Erledigungs-Az: IV R 41/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 12 88