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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 20/10 (BFH)
§§: KStG § 37 Abs. 5, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Körperschaftsteuerguthaben, Investitionszulage, Aufrechnung, Insolvenz
Rechtsfrage: Ist die Aufrechnung einer Forderung auf Rückzahlung einer Investitionszulage für 2001 durch das Finanzamt mit der Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens für 2008 zulässig, wenn das Insolvenzverfahren im April 2006 eröffnet wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 18.02.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 215/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 20 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2011
Erledigungs-Az: I R 20/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 16 55