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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 22/12 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 4 Nr. 14 Buchst. a |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Fußpfleger, Heilberuf, Heilberufliche Tätigkeit |
Rechtsfrage: | Umsätze eines staatlich geprüften Podologen vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung des Titels "Podologe" (Heilkunde am Fuß) - 1. Kann sich der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation für die nicht unter die Katalogberufe fallenden Unternehmer insbesondere aus berufsrechtlichen Regelungen ergeben? - 2. Ist die Berufsqualifikation bereits mit Ablegung der staatlichen Prüfung zum Podologen (§ 4 Satz 2 PodG) gegeben? - 3. Ist die Erlaubniserteilung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 PodG) für die Anwendung des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG maßgeblich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1911/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.02.0213 |
Erledigungs-Az: | V R 22/12 |