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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-369/07 (EuGH)
§§: EG Art. 88, EG Art. 228
Schlagwörter EG, EU, Griechenland, Beihilfe, Subvention
Rechtsfrage: Hat die Hellenische Republik dadurch, dass sie nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des EuGH vom 12.5.2005 Rs C-415/03 ergeben, das die Nichterfüllung der Verpflichtungen der Hellenischen Republik aus Art. 3 der Entscheidung von 2002 über die staatlichen Beihilfen Griechenlands zugunsten von Olympic Airways betrifft, gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Urteil und aus Art. 228 Abs. 1 EG verstoßen?
Vorinstanz: Kommission ./. Hellenische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 269 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.07.2009
Erledigungs-Az: Rs C-369/07