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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 4/14 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Vorschuss, Darlehen, Abgrenzung, Betriebseinnahme, Einnahmeüberschussrechnung |
Rechtsfrage: | Sind die von einem Musikverlag an einen Musikproduzenten geleisteten Zahlungen als Vorschuss auf noch zu bewirkende Gegenleistungen und damit als Betriebseinnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung zu qualifizieren oder als Vorfinanzierung von späteren Geldzuflüssen, die der Musikproduzent als Wahrnehmungsberechtigter von Seiten seiner musikalischen Verwertungsgesellschaft zu erwarten und an den Musikverlag abgetreten hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4311/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 20 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.08.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 4/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 28 01 |