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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-289/16 (EuG)
Schlagwörter EG, EU, Einfuhr, Antidumpingzoll, Taiwan, Nichtigkeit, OLAF-Abschlussbericht
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Kommission. Die Klägerin beantragt, - den Abschlussbericht OF/2013/0086/B1 THOR (2015) 40189 - 26.11.2015 wegen seiner umfassenden Rechtswidrigkeit für nichtig zu erklären; - und folglich die Empfehlung für im Anschluss an eine OLAF-Untersuchung zu ergreifende Maßnahmen THOR (2015) 4257 - 9.12.2015 für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 270 S. 63
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 21.06.2017
Erledigungs-Az: Rs T-289/16