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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 75/04 | 
| §§: | EStG § 6 a Abs. 1 Nr. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Pensionszusage, Schriftform, Verdeckte Gewinnausschüttung | 
| Rechtsfrage: | Erfüllt eine Pensionszusage nur dann das Schriftformerfordernis i.S. des § 6 a Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie Gegenstand einer sowohl vom Pensionsverpflichteten (Arbeitgeber) als auch vom Pensionsberechtigten (Arbeitnehmer) unterzeichneten schriftlichen Erklärung ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 02.09.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1263/01 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 22 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 27.04.2005 | 
| Erledigungs-Az: | I R 75/04 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 39 34 | 
